Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Restaurant Tomasa
Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Geburtstagen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung:
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (schriftliche Bestätigung per Post, Mail oder Fax) des Gastes / Veranstalter an das Restaurant durch bzw. Reservierungsbestätigung (nach Eingang der Anzahlung) zustande.
Eine Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit einer Anzahlung lt. Absprache oder von 25 % der voraussichtlichen Gesamtsumme durch den Veranstalter / Gast sowie mit der Rückbestätigung des Restaurants für beide Vertragspartner bindend.
Ist der Gast / Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Das Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Restaurants zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Gast / Veranstalter verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
Leistung, Preise, Zahlung
Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Gast / Veranstalter bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Gast / Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein, wenn dies im Veranstaltungsformular ausgewiesen ist, dann ist sie entsprechend hinzuzurechnen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
Eventuelle Rechnungen oder Nachzahlung sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung muss in bar, per EC-Karte oder durch Banküberweisung erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Künstlergagen, die während der Veranstaltung anfallen und in bar zu zahlen sind, müssen vom Gast / Veranstalter direkt an den gebuchten Künstler, DJ, Fotografen, ect. gezahlt werden. Dem Gast / Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind wie folgt:
Anzahlung: 25% der voraussichtlichen Summe als Reservierung
2. Zahlung: bis 2 Tage vor der Veranstaltung müssen 80% der Gesamtsumme auf unserem Konto eingegangen sein
Restzahlung: Am Tag der Veranstaltung vor Ort in Bar, EC oder Kreditkarte
Der Gast / Veranstalter haftet dem Restaurant für die Bezahlung von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Leistungen wie im Einzelnen beauftragt. Er haftet auch für die Leistungen die von Gästen / Veranstaltungsteilnehmern individuell bezahlt werden sollen, falls diese nicht beglichen werden. Alle für die Veranstaltung erforderlichen Erlaubnisgebühren sind vom Gast / Veranstalter selbst einzuholen. Falls das Restaurant damit beauftragt wird, werden sie dem Gast / Veranstalter in Rechnung gestellt.
Rücktritt des Restaurants:
Das Restaurant ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
Das Restaurant hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts, unverzüglich in Kenntnis zu. setzen.
Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz gegen das Restaurant, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Restaurants.
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung):
Bei Rücktritt des Gastes ist das Restaurant berechtigt, die im Folgenden aufgeführten Stornogebühren einzufordern
bei sofortiger Stornierung, werden 25 % erhoben
bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor der Veranstaltung, werden 50% der Kosten,
bei einer Stornierung ab 1 Woche vor der Veranstaltung werden 70% der Kosten und
bei Stornierung am Tag der Veranstaltung werden 100% der Kosten erhoben
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit:
Der Veranstalter muss dem Restaurant die endgültige Personenzahl spätestens 48 Stunden vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Eine Reduzierung der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung wird vom Restaurant bei der Abrechnung nicht anerkannt. Es wird die ursprüngliche gemeldete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Bei der Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Gast unzumutbar ist.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurant die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Restaurant zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden. Bei Veranstaltungen die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, werden die laut Vertrag festgelegten Aufschläge dem Gast / Veranstalter in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden, falls das vereinbarte Veranstaltungsende überschritten wird, Personalgebühren laut den gültigen Tarifen berechnet. Dies trifft immer dann zu, wenn die festgelegten Schlusszeiten überschritten werden.
Mitbringen von Speisen und Getränken:
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Restaurantleitung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten bzw. ein Korkgeld berechnet.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse:
Soweit das Restaurant für den Gast / Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes / Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Gastes / Veranstalters, soweit das Restaurant diese nicht vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen.
Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen:
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes / Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Restaurant berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dieses, darf das Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der eines höheren Schadens vorbehalten.
Lärmschutz:
Die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin sind einzuhalten. Für entstehende Kosten durch Verstoß haftet der Veranstalter.
Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen bleiben und Lärmverursachende Programmdetails nicht zur Ruhestörung für Anwohner führt.
Haftung des Veranstalters für Schäden:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast / Veranstalter sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.
Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurants. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants.
Es gilt deutsches Recht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Datenschutz
Die hier angegebenen Adressen und Daten werden nur zu den hier angegebenen Zwecken verwendet, um einen Missbrauch und Zweckentfremdung dieser Daten auszuschließen.
Ihre persönlichen Daten stellt das Tomasa keinen Dritten zur Verfügung.